365 Tage im Jahr
24h Notdienst
für Pferde

Aktuelles


Wir vergrößern unsere Praxisräume und ziehen deshalb um.

Ab 1. Oktober finden Sie uns in 68526 Ladenburg, Bahnhofstr. 18!

Durch den Umzug ändert sich auch die Telefonnummer der Praxis, die Nummern unserer Tierärztinnen  bleiben unverändert.

Neue Praxisnummern ab dem 1.10.22:

Praxis: 06203 8399222

Büro: 06203 8399199

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Seit Mai 2022 freuen wir uns über die tatkräftige Unterstützung durch Frau Dr. Daniela Scherf. 
Frau Dr. Scherf ist für uns montags und donnerstags von 08:30-14:00 und freitags von 08:30-16:00 im Einsatz.
 

Medikamente können ausschließlich nach vorheriger telefonischer Bestellung an der Praxistür abgeholt werden. 


Änderung ab dem 14. Februar 2020:

„Notdienstgebühr“ in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?

Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist: – Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden. – Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

Wann handelt es sich um Notdienst?

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben: – täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht), – von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie – von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.

Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bzw. reguläre Arbeitszeit bis 19.00 Uhr anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann auch nicht berechnet.

Änderung: ab November 2022 gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)


Seit Sommer 2016 bieten wir Ihnen Kotuntersuchungen zur selektiven Entwurmung sowie Routine Kotuntersuchungen auf Wurmeier in unserem hauseigenen Kotlabor an.

Downloadlink zum Infoblatt: Infoblatt selektive Entwurmung

Downloadlink zur Preisliste: Preisliste selektive Entwurmung

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